Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 27.05.20 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Hangweg – Flurstraße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.06.20 ortsüblich bekannt gemacht (§2 Abs. 1 BauGB).
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes soll im Besonderen den Wohnraumbedürfnissen der im Gebiet ansässigen und nachwaschenden Bewohner Rechnung getragen werden. Während die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im Grundsatz erhalten bleibt, um die für das Gebiet charakteristische Wohn- und Aufenthaltsqualität zu sichern und zu stärken, werden die Baugrenzen großzügiger gefasst, so dass Spielräume für die Stellung der baulichen Anlagen bei Neu-, An- und Erweiterungsbauten eröffnet werden.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 22.09.21 gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 22.09.21 hat in der Zeit vom 22.10.21 bis 26.11.21 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Tröger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 22.09.2021 hat in der Zeit vom 22.10.21 bis 26.11.21 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.06.2022 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan Nr. 13 „Hangweg-Flurstraße“ mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war. Der Bebauungsplanentwurf war anschließend auf die Dauer von mindestens einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die erneute öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 22.06.22 gebilligten Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 22.06.22 hat in der Zeit vom 17.08.22-19.09.22 stattgefunden (§3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 22.06.22 hat in der Zeit vom 11.07.22 bis 12.09.22 stattgefunden (§4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.02.21 die zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hangweg-Flurstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erneut gewürdigt und entsprechend den Empfehlungen des Abwägungsvorschlags beschlossen.