Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 16.01.19 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohenschäftlarn beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 16.10.19 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung soll auf einer bislang nicht bebaubaren Fläche zwei Baufelder für Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Die beiden Baufenster sind so angelegt, dass eine große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante dies Erdgeschosses-Rohfußbodens, Wand-/Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgesehen, da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wurde.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 27.04.22 gebilligten Änderungsentwurfs in der Fassung vom 27.04.22 hat in der Zeit vom 03.06.22-06.07.22 stattgefunden (§ 3 Abs.2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Änderungsentwurf in der Fassung vom 27.04.22 hat in der zeit vom 25.05.22 bis 06.07.22 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.01.23 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße“ in Hohenschäftlarn mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss.
Die erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes in der Fassung vom 25.01.23 fand in der Zeit vom 27.03.23 bis 05.05.23 statt, (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Behördenbeteiligung des Änderungsentwurfes in der Fassung vom 25.01.23 fand in der Zeit vom 16.03.23 bis 05.05.23 statt, (§4 Abs. 2 BauGB).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2023 entsprechend abgewogen bzw. angepasst.