Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung Anbau und Erweiterung Sägewerk, Fl.Nr. 1257/0, Kloster Schäftlarn 8, BA 2022/42


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Sondergebiet – Benediktiner Abtei dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Inhalt der Tektur sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:
Einstufung des Bauvorhabens GK 1 als Sonderbau (Art. 2 (4) Nr. 19 BayBO), da im Sägewerk eine erhöhte Brandgefahr anzunehmen ist. Der Brandschutznachweis soll bauaufsichtlich geprüft werden.
Im Erdgeschoss wird der geplante Technikraum als WC-Damen geändert.
Der genehmigte Freiflächenplan mit Höhenangaben und Abstandsflächen bleibt während der Laufzeit der bestehenden Baugenehmigung unverändert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Nachdem die Tektur nur die Gebäudeart und ein innenliegendes WC betrifft, sind die übrigen Bestandteile der noch gültigen Baugenehmigung vom 06.02.2020 nicht berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:53 Uhr