Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Kirchberg, Fl.Nr. 96/1, BA 2023/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Vorbescheidsantrags soll die Frage geklärt werden, ob auf dem Grundstück eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus in den Maßen 8 x 10 m, einer Wandhöhe von 4,30 m und einer GRZ von 0,2 zulässig ist. Zudem soll die Erschließung mittels eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts erfolgen. 
Von dem landwirtschaftlichen Nebengebäude auf Fl.Nr. 94/1 ist auf der Breite des Gebäudes eine Abstandsflächenübernahme mit einer Tiefe von 3 m auf dem Baugrundstück eingetragen. Zudem ist zu prüfen, ob die auf Fl.Nr. 96 errichteten Stellplätze bzw. Garagen entlang der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 96/1 Abstandsflächen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 96/1 hervorrufen.
Im Bereich der Grundstücksgrenzen zu Fl.Nr. 94 und 94/1 sind jeweils Stellplätze aus dem mit Bescheid vom 02.07.2012 genehmigten Anbau eines Quergiebels auf Fl.Nr. 94 im Lageplan dargestellt. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr nimmt an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses wird erteilt. Die notwendigen Stellplätze sind entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:54 Uhr