Informelle Anfrage zum Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Kirchberg 36, Fl.Nr. 287/1, BA 2022/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 27.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Bauantrag wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 25.04.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aufgrund der zwischengestellten Garage kann nach Prüfung durch das Landratsamt eine Baugenehmigung nicht erteilt werden, da der Bestand der zwischengestellten Flachdach-Garage nicht gesichert ist und dann ggf. die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten würden. Eine Genehmigung erscheint nur dann möglich, wenn direkt an den Bestand angebaut wird; d.h. über der Garage müsste als direkter Anbau Wohnraum entstehen.
Durch das starke Geländegefälle (über 4 m) ist es nicht möglich bei einem direkten Anbau, eine durchgehende Firstlinie einzuhalten
Vor Einreichung einer Tektur sollen geprüft werden, ob einer der beiden folgenden Varianten von Seiten der Gemeinde zugestimmt werden kann:
Variante 1: entspricht in etwa dem vorgelegten Bauantrag vom 04.04.2022, jedoch neu mit überbauter Doppelgarage und versetzter Firstlinie.
Variante 2: Im Vergleich zum vorgelegten Bauantrag vom 04.04.2022, wird der Anbau 4 m kürzer. Anstelle Doppelgarage/Hauszugang ist nur noch eine Einzelgarage vorhanden. Die Firstlinie ist versetzt. Zudem ist die Gebäudeflucht zur Nachbar- und Ortsrandbebauung versetzt. Der nun fehlende Garagenstellplatz wird durch eine Einzelgarage an der westlichen Grundstücksgrenze am Ende der neuen Zufahrt erstellt.
Diskussionsverlauf
Herr Dr. Ruhdorfer, Herr von Hoyos, Frau Dichtl, Herr Waldherr und Herr Dr. Stoiber sprechen sich für Variante 2 aus, da bei dieser Variante aufgrund der geringeren Gebäudelänge ein Einfügen besser gewährleistet sei.
Herr von Hoyos vertritt die Auffassung, dass der Anbau dieselbe Dachneigung aufweisen solle, wie diese beim Bestandsgebäude vorzufinden ist. Herr Waldherr ist inhaltlich der gegenteiligen Ansicht.
Herr von Hoyos stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, das Erfordernis der Angleichung der Dachneigung Anbau/Bestandsgebäude zur Abstimmung zu stellen.
Der Erste Bürgermeister stellt daraufhin den weitergehenden Antrag von Herrn Hoyos zur Abstimmung. Im Anschluss wurde sodann über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss 1
Die Dachneigung des Neubaus ist an die Dachneigung des Bestandsgebäudes anzupassen.
Das gemeindliche Einvernehmen zu Variante 1 wird in Aussicht gestellt und den hierfür notwendigen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7
Beschluss 2
Das gemeindliche Einvernehmen zu Variante 2 wird in Aussicht gestellt und den hierfür notwendigen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2024 13:54 Uhr