Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit Anlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kämmerer erläutert anhand des Vorberichts die Gründe für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und deren Inhalt.
Die Nachtragshaushaltssatzung bezieht sich lediglich auf den Haushalt der Gemeinde und nicht auf den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn. Die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm ist nicht Inhalt des Nachtragshaushalts-plans.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015 ist als Anlage 1 beigefügt und ist ebenso, wie der Vorbericht (Anlage 2), Bestandteil der Niederschrift.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Gemeinderat Strobl.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung vom 09.09.2015 als Satzung (Anlage 1). Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Vorbericht sind Bestandteile der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 11:56 Uhr