Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2014 des Betriebs gewerblicher Art "PV-Anlagen" der Gemeinde Schäftlarn und Beschluss zur Ergebnisverwendung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird.
Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 19.10.2015 erstellt. Das ist der erste Jahresabschluss für den Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Hinzuweisen ist darauf, dass der BgA nur die PV-Anlage und nicht den Speicher erfasst. Der Speicher ist zu 100 Prozent dem Eigenverbrauch zuzuordnen und damit nicht Gegenstand des BgA. Die ursprünglich gezogene Vorsteuer musste dem Finanzamt wieder zurückgezahlt werden.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 61.335,00 € und einem Verlust in Höhe von 2.670,59 € ab. Der Jahresabschluss ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und beschließt, den Jahresverlust 2014 in Höhe von 2.670,59 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr