Hedwig und Norbert Sima; Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 Hangweg/Flurstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05. Januar 2016 beantragen Herr und Frau Norbert und Hedwig Sima die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hangweg/Flurstraße“. Das Schreiben der Eheleute Sima liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Hintergrund des Antrages ist ein vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 behandelter Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/1, Aufkirchner Straße 41. Der Bauausschuss hat zu dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da die Planung in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht:

       Geringfügiges Überschreiten der Baugrenze im Süden und Osten
       Überschreiten der zulässigen Dachneigung (Planung = 35°; Festsetzung = 18° - 23°)
       Errichtung eines Kniestocks mit 80 cm (Kniestöcke sind im Bebauungsplan ausgeschlossen)
       Drehung der Firstrichtung (Planung = Nord-Süd; Festsetzung = Ost/West)

 Der Bebauungsplan Nr. 13 wurde im Jahr 1982 aufgestellt und trat mit dem 03.03.1983 in Kraft. Das Grundstück Fl.Nr. 200/1, Aufkirchner Straße 41 war zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer Doppelhaushälfte bebaut, weshalb die Vermutung naheliegt, dass sich die damals getroffenen Festsetzungen am Baubestand orientiert haben. Gleichwohl wurde für das Grundstück auch eine Erweiterungsmöglichkeit nach Norden hin festgesetzt. 

Das Maß der baulichen Nutzung wurde damals durch eine GRZ von 0,2 und eine GFZ zwischen 0,28 und 0,35 festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen Geschosse variiert je nach Lage (flaches Gelände oder Hanglage) zwischen Untergeschoß + 1 Vollgeschoß und 2 Vollgeschossen). Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten ist generell je Gebäude auf zwei Wohneinheiten beschränkt. Kniestöcke und Dachaufbauten sind ausgeschlossen. 

In diesem Bebauungsplan sind zudem noch Mindestgrundstücksgrößen (EFH = 800 qm; DH = 1.200 qm) festgesetzt, welche sicher nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen. 

Aufgrund des Alters des Bebauungsplanes und insbesondere der politischen Maßgabe zur Verdichtung des Innenbereichs vor einer Entwicklung des Außenbereichs könnte eine Änderung des Bebauungsplanes mit einer maßvollen Anpassung der Festsetzungen durchaus in Betracht gezogen werden. 

Diskussionsverlauf

Da der Antrag zurückgezogen wurde erübrigt sich die Beratung und Abstimmung.

Datenstand vom 14.02.2024 13:17 Uhr