Helmut Müller; Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1209/14, Rosenstraße 9 in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1209/14 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Beantragt ist ein erdgeschossiger Anbau mit Unterkellerung im nördlichen Grundstücksbereich. Der Anbau soll die Außenmaße 9,27 m x 7 m, also eine Grundfläche von rd. 65 qm erhalten. Mit dem Bestandsgebäude ergibt sich eine überbaute Grundfläche von rd. 217 qm. Bei der Grundstücksfläche von 983 qm errechnet sich eine GRZ von 0,22.
Die bestehende Grenzgarage soll abgebrochen und durch einen Doppelcarport mit Flachdach ersetzt werden. Die Dachform widerspricht der Örtlichen Bauvorschrift.
Der Anbau widerspricht zwar Nr. 4.2 der Örtlichen Bauvorschrift, da Anbauten grundsätzlich als dem Hauptgebäude untergeordnete Gebäude auszubilden und zu gestalten sind; dies ist jedoch im vorliegenden Fall aufgrund der Hanglage nicht anders lösbar.
Beschluss
Zu dem Bauantrag zum Anbau an das Bestandsgebäude Rosenstraße 9 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von Nr. 4.2 der Örtlichen Bauvorschrift wird zugestimmt. Der Carport ist entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift mit Satteldach zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 13:17 Uhr