Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2016 den Bauantrag von Herrn und Frau Andreas und Angela Mock zum Neubau eines Doppelhauses an der Käthe-Kruse-Straße behandelt. Zu den Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 3B erteilt:
Wandhöhe 6,90 m (im Bebauungsplan festgesetzt: 6,50 m)
Errichtung eines Zwerchgiebels je Doppelhaushälfte (im Bebauungsplan ausgeschlossen)
Errichtung von zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte (beantragt waren tatsächlich insgesamt drei Wohneinheiten; im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass je Doppelhaushälfte nur eine Wohneinheit errichtet werden darf).
Das Landratsamt München hat mittlerweile die Baugenehmigung unter folgender Abänderung der Planung erteilt:
Wandhöhe 6,75 m
Errichtung von insgesamt drei Wohneinheiten
Die Errichtung der beiden Zwerchgiebel wurde nicht genehmigt.
Durch die Reduzierung der Wandhöhe und den Wegfall der beiden Zwerchgiebel ist jedoch die Nutzung des Dachgeschosses deutlich eingeschränkt.
Das Landratsamt München hat mitgeteilt, dass die Genehmigung der Zwerchgiebel nur nach Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen einer Tektur zur Baugenehmigung möglich ist.
Da beim Nachbargebäude im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein vom Bebauungsplan abweichender Zwerchgiebel bereits errichtet und die Wandhöhe ebenfalls überschritten wurde, sollte aus Sicht der Bauverwaltung der Bebauungsplan geändert werden, um wieder einheitliche und vor allem rechtmäßige Zustände herzustellen. Zudem könnte auch die Anzahl der Wohneinheiten erhöht werden (bzw. die Beschränkung entfallen), damit kleinere Wohneinheiten möglich werden.
Diskussionsverlauf
Herr Stuke vertritt die Auffassung, dass ein „Schwarzbau“ nicht nachträglich legalisiert werden sollte.
Frau Reitinger teilt mit, dass die Bebauungsplanänderung der richtige Weg sei und Bebauungspläne an geänderte Notwendigkeiten angepasst werden müssten. Diese Meinung vertritt auch Herr Waldherr. Er hält auch die Wandhöhe von 6,75 m aufgrund der geänderten Anforderungen der Wärmedämmung für vertretbar.
Herr Mock nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3B im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Die Festsetzung, dass Dachaufbauten unzulässig sind, entfällt. Ebenso entfällt die Beschränkung der Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude. Die Wandhöhe wird künftig auf 6,75 m festgesetzt. Mit der Planänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
Datenstand vom 15.02.2024 12:49 Uhr