Beschluss des Jugendhilfe- und des Kreisausschusses des LK München über Förderung von Großtagespflegeprojekten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach der Beschlusslage die der Kreisausschuss am 23.02.2015 zur Großtagespflege gefasst hat erfolgt die Förderung mit einem Tagespflegeentgelt von € 7,30 pro Stunde für jede Tagespflegkraft. Die Förderung von Sachaufwand und Overheadkosten sind auf € 300,- pro Monat gedeckelt. Darüber hinaus gehende Kosten muss entweder der Träger oder die Gemeinde übernehmen. Der Gemeinderat hat am 29.07.2015 beschlossen, der Fortführung der Großtagespflege unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Kosten für Sachaufwand und Overhead vollständig vom Landratsamt München übernommen werden. Dies wurde dem Landrat mit Schreiben vom 10.08.2015 mitgeteilt. Das Schreiben wurde am 07.10.2015 vom Kreisjugendamt mit der Feststellung beantwortet, dass einer vollständigen Übernahme der Sach- und Overheadkosten nicht pauschal zugestimmt werden könne, da dies den gültigen Beschlüssen widersprechen würde. Aus diesem Grund könne auch keine modifizierte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden.
Der Jugendhilfe- und der Kreisausschuss des Landkreises München haben sich nun nochmals mit der Problematik befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 23.02.2015 aufzuheben ist. Die Berechnungsgrundlage für die Förderung der Großtagespflege wäre somit wieder der Finanzierung der Tagespflege in Familien angeglichen.
Somit kann die Gemeinde Schäftlarn entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2015 den Kooperationsvertrag zur Großtagespflege fortführen.
Datenstand vom 15.02.2024 12:49 Uhr