Beratung und Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Stehbründlweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nrn. 1101, 1101/5 - /8 sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schäftlarn als Wohnbaufläche dargestellt. Bereits in früheren Jahren war beabsichtigt, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies scheiterte jedoch an der ungenügenden Erschließung und der fehlenden Einigung mit den Grundstückseigentümern. 
Da zwischenzeitlich Einigkeit bei den Grundstückseigentümern besteht, die notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen an die Gemeinde veräußert wurden und auch eine Anbindung zur Straße Floßgatter vorhanden ist, steht der Aufstellung eines Bebauungsplanes nichts mehr im Wege. 
Zudem wird durch diese Baulandausweisung auf einer gemeindlichen Fläche auch sozialer Wohnungsbau ermöglicht. 

Diskussionsverlauf

Herr Lang regt an, die Nutzung von regenerativen Energien in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1098/3 (Teilfläche), 1099 (Teilfläche), 1101, 1101/5, 1101/6, 1101/7, 1101/8 und 1100/6 einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Planentwurfs wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Der Planentwurf ist vor Einleitung des Verfahrens dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. 
2.        Im Bebauungsplanentwurf sind Festsetzungen zur Nutzung von regenerativen Energien aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr