Beratung und Beschluss zur Änderung der Bebauungsplanes Nr. 9 für das Grundstück Fl.Nr. 1500/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2016 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1500/2 beantragt über seinen Architekten mit Schreiben vom 02.06.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 um nördlich der Bestandsvilla noch ein Zuhaus als Kreativraum für Musik errichten zu können. 

Das Schreiben liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor; ebenso eine Skizze mit dem möglichen Standort eines neuen Gebäudes. 

Die beantragte Teilfläche auf der das Gebäude errichtet werden soll, befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9.
Eine Rückfrage beim Landratsamt München hat ergeben, dass sich die gegenständliche Teilfläche im planungsrechtlichen Außenbereich befindet und daher eine bloße Bebauungsplanänderung nicht möglich ist. Es müsste daher der Bebauungsplan (teilweise oder vollständig) neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 9 trat 1993 in Kraft. 

Beschluss

Die Entscheidung über den Antrag wird zurück gestellt. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird beauftragt, die Örtlichkeit zu besichtigen, den Antrag zu beraten und nach Möglichkeit einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr