Aktuelle Stunde - Bürger fragen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Franz Meier, Bergstraße 22, Hohenschäftlarn trägt vor, dass die Nachbarschaft in der Bergstraße (Hohenschäftlarn) jedes Jahr ein Nachbarschaftsfest veranstaltet hätte. Das Fest findet teils auf öffentlichem und teils auf privatem Grund statt. Für die Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem BayStrWG notwendig. Im Anschluss an das letzte Fest ging bei der Gemeinde die Beschwerde eines Anwohners ein. Den Veranstaltern des Nachbarschaftsfestes sei daraufhin von der Gemeindeverwaltung mitgeteilt worden, dass ein erneuter Sondernutzungsantrag nicht mehr genehmigungsfähig sei.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass es zutreffend sei, dass nach dem letzten Nachbarschaftsfest eine Beschwerde eingegangen sei, die sich mittlerweile zur Bearbeitung beim LRA München befindet. Bei dem 2016 veranstalteten Nachbarschaftsfest wurden Auflagen zur Genehmigung der Sondernutzung nicht eingehalten. Sofern Auflagen (insbesondere Ruhezeiten) eingehalten werden, ist grds. auch zukünftig eine straßen- und wegerechtliche Genehmigungsfähigkeit des Straßenfestes gegeben.
Datenstand vom 15.02.2024 09:07 Uhr