Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof"; Beratung und Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2017, Tagesordnungspunkt 5 u.a. (2.) beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 308/5 (Teilfläche), 308/2, 308/3 (Teilfläche), 310 (Teilfläche) und 305 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wurde als Sondergebiet Feuerwehr und Bauhof festgesetzt.
Der Lageplan, der als Grundlage für diesen Beschluss diente, liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Aufgrund eines möglichen Grundstückstauschs, der bereits vertraglich beurkundet ist, kann die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 308/5 weiter nordöstlich angelegt werden, sodass der Erschließungweg am Drotwiesenweg deutlich verkürzt werden kann.
Dies erfordert allerdings eine Änderung des Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplanes. Der neue Geltungsbereich ist im Lageplan gestrichelt dargestellt, der den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt.
Beschluss
Der Beschluss vom 28. Juni 2017, Tagesordnungspunkt 5 Nr. 2.) wird wie folgt geändert:
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 308/5 (Teilfläche), 308/3 (Teilfläche), 310 (Teilfläche) und 305 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als Sondergebiet Feuerwehr und Bauhof festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:24 Uhr