Vorstellung der Firma Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe und eines Konzepts für den Glasfaserausbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Hr. Dietrich von der Deutschen Glasfaser hat im Januar 2018 der Gemeindeverwaltung einen „Nutzungsvertrag über Verkehrswege für den Bau, Betrieb- und Unterhaltung von Telekommunikationslinien“ vorgestellt. Das Ziel der Firma Deutsche Glasfaser ist es, bei ausreichendem Interesse der Grundstücksbesitzer in Schäftlarn (mindestens 40% der Anschlussnehmer), ein Glasfasernetz in der Gemeinde aufzubauen, das Glasfaserleitungen bis in die Gebäude vorsieht. Die Deutsche Glasfaser würde diese Infrastruktur auf eigene Kosten erstellen (eigenwirtschaftlich). Der Zeitraum für diese Kooperation beträgt mindestens 30 Jahre.

Hr. Dietrich wird in der GR-Sitzung das Konzept der Deutschen Glasfaser sowie den Inhalt des Kooperationsvertrags vorstellen.

Die Gemeinde hat im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Freistaates Bayern im Jahr 2016 eine Markterkundung und darauf aufbauend eine entsprechende Ausschreibung für eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s durchgeführt. Im Ergebnis hat die Deutsche Telekom ein Angebot mit dem geringsten Förderbedarf abgegeben, so dass im August 2017 ein entsprechender Vertrag mit der Deutschen Telekom unterzeichnet wurde. Die Deutsche Glasfaser hat sich weder an der Markterkundung noch an der Ausschreibung beteiligt.

Um die Rechtslage zu klären, hat sich die Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag gewandt. In der Stellungnahme von Anfang März hat der Bayerische Gemeindetag folgendes ausgeführt:
  • Die Dt. Glasfaser hat nach § 68 TKG grundsätzlich ein Einlegungsrecht bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau. 
  • Inwieweit ein Kooperationsvertrag mit der Dt. Glasfaser im Widerspruch zum Vertrag mit der Dt. Telekom steht, ist schwierig zu beantworten. Konkrete Rechtsprechung hierzu gibt es nicht; ggf. könnten aber gegen ungeschriebene Nebenpflichten verstoßen werden.
  • Aus Sicht des Bay.GT besteht für einen derartigen Kooperationsvertrag kein Bedürfnis. Insbesondere sollte sich die Gemeinde nicht der Gefahr aussetzen, Zusagen zu tätigen, die unzulässige Beihilfe darstellen könnte.
  • Im Ergebnis kann der Bay.GT der Gemeinde nicht raten, diese Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Heinrich, Herr Lang und Herr Strobl.

Herr Dietrich stellt die Firma Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe und das Konzept zum Glasfaserausbau den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

Der Erste Bürgermeister bedankt sich für den Vortrag und teilt Herrn Dietrich mit, dass dieser noch im Gemeinderat beraten werden muss, daher wird eine Beschlussfassung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr