Josef Woratsch: Normenhierarchie im Baurecht
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2018 | ö | informativ | 12.1 |
Sachverhalt
Herr Woratsch fragt an, in welcher Rangfolge die örtlichen Bauvorschriften zum Landesgesetz (BayBO) stehen würden.
Herr Jocher führt aus, dass die örtlichen Bauvorschriften – sofern sie nicht im Widerspruch zur BayBO stehen – insbesondere bei detaillierteren Regelungen zu Bauvorhaben Vorrang vor den allgemeineren Vorschriften in der BayBO haben.
Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr