Josef Woratsch: Normenhierarchie im Baurecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Herr Woratsch fragt an, in welcher Rangfolge die örtlichen Bauvorschriften zum Landesgesetz (BayBO) stehen würden.

Herr Jocher führt aus, dass die örtlichen Bauvorschriften – sofern sie nicht im Widerspruch zur BayBO stehen – insbesondere bei detaillierteren Regelungen zu Bauvorhaben Vorrang vor den allgemeineren Vorschriften in der BayBO haben. 

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr