Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2018 wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
„Die vorgelegten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Themen werden zurückgestellt und zeitnah zur weiteren Beratung zusammen mit den Architekten an die Arbeitsgruppe bzw. den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, auch die Planung für den Bauhof fachlich zu begleiten.“
Daraufhin hat der Erste Bürgermeister die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Vorgang zur stattfindenden Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 05.11.2018 eingeladen. Hierbei wurden die aktuellsten Entwurfsplanungen durch die beiden Fachplaner (Feuerwehrgerätehaus: Herr Gebauer / Bauhof: Herr Kiermeier) präsentiert.
Auch die grundlegenden Abstimmungen zur Baugestaltung sowie zur Wärmeversorgung wurden in dieser Runde gemeinsam mit den beiden Architekten diskutiert und besprochen.
Im Laufe der Besprechung hat sich ergeben, dass folgende Vorschläge von allen Teilnehmern als sinnvoll erachtet werden:
- Baugestaltung: vor allem die Dacheindeckung sollte bei beiden Gebäuden einheitlich in rotem Ziegel erfolgen, ansonsten ist es durchaus zulässige, dass sich die beiden Baukörper in Ihrer äußeren Gestaltung (Bauweise, Fenster, etc.) unterscheiden;
- Wärmeversorgung: eine zentrale Gasheizung für beide Gebäude mit einem regenerativen Anteil; vorab ist jedoch noch zu prüfen, welche Kosten der Gasanschluss aufweist, ansonsten könnte alternativ auch eine Pelletheizung angedacht werden;
Diese Ergebnisse wurden dem Bauausschuss anschließend dargelegt, nach kurzer Beratung wurden folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat gefasst:
Empfehlungsbeschluss 1:
„Dem Gemeinderat wird empfohlen bezüglich der Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn eine einheitliche Ziegeldacheindeckung entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift zu beschließen.“ (9:0)
Empfehlungsbeschluss 2:
„Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Wärmeversorgung der beiden Gebäude mit einer zentralen Gasheizung und einem regenerativen Anteil (vorbehaltlich der Prüfung der Gasanschlusskosten) zu beschließen.“ (9:0)
Daraufhin wurden auch bei der ESB Wärme GmbH eine Einschätzung der Kosten für den Erdgasanschluss eingeholt.
Der Geschäftsführer, Herr Stefan Ott, übermittelte uns folgende Informationen:
- Der Erdgas-Netzanschluss kostet bei einer angenommenen Leistung von 100 kW ca. 5.500 €.
- Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ist ein regenerativer Anteil von 15 % am Jahreswärmebedarf einzuhalten. Dies kann zum Beispiel durch eine thermische Solaranlage sichergestellt werden. Die Kombination Gasheizkessel und thermische Solaranlage eignet sich unserer Einschätzung nach am besten für dieses Projekt. Ein Blockheizkraftwerk scheidet unserer Meinung nach aus, da die Laufzeiten hierfür aufgrund der Nutzstruktur (im Zeitraum April bis September nahezu kein Wärmebedarf) eher gering ausfallen würden. Daher macht ein BHKW keinen Sinn. Eine Gas-Wärmepumpe wäre zwar auch eine effiziente Alternative – allerdings nur dann, wenn sowohl Wärme als auch Kälte zur Klimatisierung benötigt werden würde.
- Was die Investitionskosten betrifft können wir Ihnen folgende Richtwerte mitteilen: 100 kW Gas-Brennwertheizkessel ca. 10.000 €; thermische Solaranlage ca. 15.000 €; für Zubehör, Abgasanlage, Pufferspeicher, Kleinmaterial und Montage ca. 10.000 €.
Das Planungsbüro KPS hat in Absprache mit dem Planungsbüro Gebauer empfohlen, eine Luftwärmepumpe mit Gasheizung zur Abdeckung der Spitzenlasten umzusetzen, da dies nach deren Auffassung sowohl in der Anschaffung, als auch im Unterhalt als die sinnvollste und wirtschaftlichste Form einer Heizungsanlage in den Objekten angesehen wird. Eine erneute Abfrage bei der ESB Wärme GmbH hat ergeben, dass ein Gasanschluss (je nach Länge der Leitung) Kosten zwischen 6.500,-- Euro und 8.300,-- Euro für den Netzanschluss verursachen würde.
Zwischenzeitlich hat das mit der Erstellung des schalltechnischen Gutachtens beauftragte Büro Accon GmbH, Greifenberg, mitgeteilt, dass die Errichtung einer Wohnung im Bauhofgebäude wegen Überschreitung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte nicht möglich ist. Hierbei sei es unerheblich, ob es sich um sozialen Wohnungsbau oder eine Werkdienstwohnung handle. Das entsprechende Gutachten wird in den nächsten Tagen eingehen und muss in den Bebauungsplanentwurf einfließen. Folge davon ist, dass die Wohnung nicht festgesetzt werden kann. Der beauftragte Architekt, Herr Kiermeier, wurde bereits entsprechend unterrichtet und wird eine Umplanung vornehmen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass vor einer endgültigen Entscheidung erst die Prüfung des Gutachtens erfolgen muss.