Beratung und Beschluss über die Durchführung eines Ratsbegehrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wir-kungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfindet (Art. 18 a Abs. 2 GO). 
Der Beschluss des Gemeinderats einen Bürgerentscheid herbeiführen zu wollen braucht nicht begründet werden. 
Der Gemeinderat kann auch beschließen, dass einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ ein weiterer ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Dieser ist in aller Regel als Entscheidungsalternative gedacht, so dass sich die jeweils in der Fragestellung des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebrachten Ziele üblicherweise ganz oder teilweise widersprechen.

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 beschlossen, für die Nordumfahrung Hohenschäftlarn die Variante B weiterzuverfolgen und im Rahmen der Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen. Grund hierfür war, dass es sich um die wirtschaftlichste Variante der Umgehungsstraße handelt, die zudem die Ortsdurchfahrt an der Starnberger Straße am stärksten entlasten und darüber hinaus die geringste Umweltbelastung aufweisen würde.  Die Zielrichtung des Bürgerbegehrens der Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft widerspricht diesem Beschluss.    

Daher soll dem gegenständlichen - durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid – als „Alternativvorlage“ deshalb gleichzeitig ein weiterer, ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Der ratsinterne Bürgerentscheid soll folgende Fragestellung enthalten:

Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.

Herr Waldherr merkt an, dass bereits im Zuge der Beschlussfassung während der Gemeinderatssitzung am 25.07.2018 die Möglichkeit bestanden hätte ein Bürgerbegehren (Ratsbegehren) durch den Gemeinderat zu initiieren. Insofern sei es unverständlich, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt geschehe.

Frau Reitinger erwidert, dass der Gemeinderat mit dem Ratsbegehren erreichen wollte, dass die Bürger den Standpunkt des Gemeinderates zu der Thematik erkennen können.
Herr Fürst ergänzt, dass es im Zuge des durch die Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft initiierten Bürgerbegehrens durchaus gerechtfertigt sei, dass der Gemeinderat   in Form des Ratsbegehrens die Variante B der Planung für die Ortsumfahrung zur Abstimmung stellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass dem gegenständlichen - durch Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid – als „Alternativvorlage“ gleichzeitig ein weiterer, ratsinterner Bürgerentscheid gegenübergestellt wird.

  1. Der ratsinterne Bürgerentscheid enthält folgende Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 14.02.2024 19:50 Uhr