Neubau Bauhof und Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn, Billigung der Entwürfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2018 wurden die ersten Vorentwürfe zum Neubau des Bauhofes und des Feuerwehrhauses in Form von Lageplänen vorgestellt. Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Die vorgelegten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Themen werden zurückgestellt und zeitnah zur weiteren Beratung zusammen mit den Architekten an die Arbeitsgruppe bzw. den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, auch die Planung für den Bauhof fachlich zu begleiten.“

Der Beschluss erging einstimmig.

Über die weiterentwickelten Entwürfe wurden auf der Sitzung des Bau-, Planungs und Umweltausschusses am 05.11.2018, hier vor allem über die bauliche Gestaltung und das Heizungskonzept, beraten. Beide Planer hatten jeweils eigene Heizsysteme vorgeschlagen.
Weiter wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass die Dacheindeckung des Bauhofes nicht der örtlichen Gestaltungssatzung entsprach. 
Dazu wurden folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat gefasst:

Empfehlungsbeschluss 1:
Dem Gemeinderat wird empfohlen bezüglich der Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn eine einheitliche Ziegeldacheindeckung entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift zu beschließen.

Empfehlungsbeschluss 2:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Wärmeversorgung der beiden Gebäude mit einer zentralen Gasheizung und einem regenerativen Anteil (vorbehaltlich der Prüfung der Gasanschlusskosten) zu beschließen.

Die beiden Empfehlungsbeschlüsse wurden einstimmig (9:0) gefasst.

Auf der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2018 wurden die Beratungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erneut beraten.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Dacheindeckung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäftlarn in einer einheitlichen Ziegeldacheindeckung entsprechend der örtlichen Bauvorschrift der Gemeinde Schäftlarn vornehmen zu lassen (17:2).

Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die beiden Neubauten Feuerwehrgerätehaus und Bauhof in Hohenschäfltarn zentral mit einer gemeinsamen Gasheizung und einem zusätzlichen regenerativen Anteil zu versorgen (18:1).

Weiter wurde dargestellt, dass der Einbau einer Wohnung aufgrund des schalltechnischen Gutachtens nicht möglich ist. 

Aufgrund dieser Tatsache musste der Entwurf des Bauhofes entsprechend geändert werden. In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2018 wurden durch das Planungsbüro 4 Varianten des Bauhofes ohne Wohnung vorgestellt. 
Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die weitere Planung soll auf Grundlage der Variante 2 erfolgen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 
In der Variante 2 wird der Bauhof in einem langgestreckten Baukörper untergebracht.



In einer gemeinsamen Besprechung mit den Planern, Arbeitsgruppen (AG), Bauhofmitarbeitern und Verwaltung wurden am 19.12.2018 die überarbeiteten Entwürfe besprochen und verschiedene Anregungen aufgenommen. 

Am 28.02.2019 wurde dann der aktualisierte Entwurf des Feuerwehrhauses nochmal mit der AG und der Verwaltung besprochen. Dem Planer wurden noch einige Anregungen und Änderungen mit auf den Weg gegeben, die noch eingearbeitet werden sollen.  

Die aktuellen Entwürfe zum Neubau des Bauhofes und der Feuerwehr Hohenschäftlarn liegen jetzt vor. 
Um die weiteren Planungsschritte (Genehmigungsplanung, Werkplanung) einzuleiten, sind die Entwürfe vom Gemeinderat zu billigen.

- Vorstellung Neubau Bauhof



Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung des beauftragten Architekten auf rd. 4,56 Millionen Euro. Darin sind die Kosten der Kostengruppen 100 und 200 nicht und die Kosten der Kostengruppen 600 und 700 nur teilweise enthalten. 

- Vorstellung Neubau Feuerwehrhaus



Die Kosten für das Feuerwehrgerätehaus belaufen sich nach einer ersten Schätzung des beauftragten Büros auf 3,76 Millionen Euro. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Strobl.
Herr Stuke erklärt, dass die Ausfahrten beim Bauhofgebäude Richtung Feuerwehr nicht erforderlich sind. Er könne allenfalls einer Ausfahrt zustimmen. Herr von Hoyos bemängelt, dass zu den Entwurfsplanungen keine Kostenberechnungen vorliegen und er daher keine Entscheidung treffen können. Herrn Metz fehlen die Erweiterungsmöglichkeiten für die Feuerwehr. Zudem bemängelt er, dass das Bauhofgebäude nicht unterkellert und im westlichen Teil des Gebäudes keine Wohnung vorgesehen ist.
Herr Waldherr erläutert, dass das geplante Baumaterial Gasbeton als Sondermüll einzustufen ist und irgendwann entsprechend entsorgt werden müsse. Außerdem regt er an, das Kehrichtlager zu überdachen und den Kopfbau des Bauhofes zu unterkellern. Auch Herr Waldherr erwartet eine detaillierte Kostenschätzung. Herr Mock merkt an, dass ein Salzlager aus Beton erfahrungsgemäß Probleme mit sich bringt; daher schlägt er die Errichtung ein Salzsilos vor. 
Herr Lang beantragt, die weitere Beratung und Entscheidung bis zur Vorlage der Kostenberechnungen zurück zu stellen. Herr Strobl ergänzt den Antrag dahingehend, dass das Thema dann auch in einer Sondersitzung behandelt werden könnte. 

Beschluss

Die Entscheidung über die beiden Planentwürfe wird zurückgestellt, bis die Kostenberechnungen vorliegen und werden dann ggfs. in einer eigens anberaumten Sitzung erläutert und besprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.02.2024 19:53 Uhr