Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442/1, Lechnerstraße 33 in Ebenhausen; Vorstellung der Änderungsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Lechnerstraße 33 befasst.
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Grundstück Fl. Nr. 1442/1 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und verfügt über eine Fläche von 1.908 qm. Der Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage vor. Die beiden Objekte sind jeweils mit den Außenmaßen 11,99 m x 22,49 m vorgesehen. Somit ergibt sich eine Grundfläche von je rund 270 qm. Dies würde eine GRZ von 0,28 und bei zwei geplanten Vollgeschossen eine GFZ von 0,56 ergeben. Diese sind jedoch nicht als Zulässigkeitsmaßstab heranzuziehen…………..“
Es wurde folgender Beschluss gefasst.
„Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Die Mitglieder des Gremiums sind der Auffassung, dass die südöstliche Hangkante -wie bei den Nachbargrundstücken- von Bebauung freigehalten werden soll, um die in diesem Bereich vorhandene Grünfläche auch weiterhin zu erhalten.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen und ggfs. eine Veränderungssperre zu erlassen.“
Die Antragsteller haben eine Änderungsplanung vorgelegt, die -bei annähernd gleicher Baudichte- eine weitestgehende Schonung der Hangkante vorsieht.
Die Gebäude wurden zwar in der Tiefe jeweils um ca. 0,5 m reduziert und würden sich -einzeln betrachtet- in die umliegende Bebauung einfügen; die Grundstücke der näheren Umgebung sind jedoch von einer insgesamt lockeren Bebauung geprägt.
Ortsplanerisch wäre also zu entscheiden, ob in diesem Bereich eine bauliche Verdichtung stattfinden soll, oder ob weiterhin eine lockere Bebauung mit großzügigen Grünflächen gewünscht ist.
Diskussionsverlauf
Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass die Hangkante auf jeden Fall erhalten werden muss. Die Baudichte sei in Ordnung. Die Außenwand des südlichen Gebäudes soll nicht über die Verbindungslinie der benachbarten Hauptgebäude hinausragen. Herr Waldherr ist der Meinung, dass innerorts verdichtet werden soll. Das südliche Gebäude könne auch mit Erdgeschoß und Dachgeschoß errichtet werden, sodass wegen der geringeren Abstandsfläche zum nördlichen Gebäude ein Abrücken von der Hangkante möglich sei. Herr von Hoyos entgegnet, dass auch ein eingeschossiges Gebäude Wirkung entfaltet. Zudem solle man auch die Entwicklung bei den Nachbargrundstücken im Blick haben. Frau Kötzner-Schmidt ist ebenfalls der Meinung, dass im Innenbereich eine Verdichtung möglich sein müsse und stimmt Herrn Waldherr zu. Herr Zattler kritisiert die nochmalige Behandlung der Planung, obwohl dies bereits im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Thema war.
Herr Saur schlägt vor, dem Empfehlungsbeschluss des Bau-, Planungs- und Grundstücksausschusses zu folgen.
Beschluss
Der Bebauung im vorgeschlagenen Umfang kann nicht zugestimmt werden, da die Hangkante umfangreicher freigehalten werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 20:07 Uhr