Beratung und Beschluss über die Gewährung einer Großraumzulage für die Beschäftigten der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bei der Gemeinderatssitzung am 16.10.2019 wurde berichtet, dass die Landeshauptstadt München beabsichtigt mittels eines örtlichen Tarifvertrages eine Verdoppelung der Münchenzulage zu gewähren. Die Münchenzulage gab und gibt es derzeit nur für Beschäftigte der Landeshauptstadt München. Andere Mitgliedskommunen des KAV Bayern, also auch die Gemeinde Schäftlarn, hatten bislang nur die Möglichkeit, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL, sog. Ballungsraumzulage) freiwillig anzuwenden.
Der Tarifvertrag zwischen der Stadt München und den Gewerkschaften wurde am 14.10.2019 abgeschlossen, wurde am 23.10.2019 vom Stadtrat genehmigt und wird zum 01.01.2020 in Kraft treten. Wie berichtet, hat der Hauptausschuss des KAV Bayern diesem Vorgehen grundsätzlich bereits am 09.07.2019 zugestimmt. Gleichzeitig eröffnete man den Mitgliedern des KAV im neu definierten Großraum München die Möglichkeit, ihren Tarifbeschäftigten eine Zulage bis zu der von der Stadt München avisierten Höhe zu zahlen. Dies wäre dann die Großraumzulage München. Der Hauptausschuss des KAV Bayern setzte fest, dass sich die Höhe und die Voraussetzungen der Großraumzulage am Abschluss der Stadt München orientieren sollen.
Der Landkreis München hat in seiner Kreistagssitzung vom 22.07.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Regelung für eine erweiterte Fürsorgeleistung in Anlehnung an die sog. Münchenzulage für die kommunalen Tarifbeschäftigten und Nachwuchskräfte des Landkreises München zu erarbeiten. Der Landrat wurde gleichzeitig gebeten, sich weiterhin beim Freistaat Bayern dafür einzusetzen, dass die Regelungen einer erweiterten Fürsorgeleistung auch auf Beamtinnen und Beamte angewandt werden können. Diverse Kommunen im Landkreis München haben ebenfalls bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst (z. B. Gemeinde Baierbrunn).





Die finanziellen Unterschiede zwischen der derzeitig gewährten Zulage (Ballungsraumzulage TV-L) und der Großraumzulage stellen sich monatlich gerechnet wie folgt dar:

Ballungsraumzulage (TV-L)
Großraumzulage
Vollzeitbeschäftigte
€ 126,92
€ 270,-
Teilzeitbeschäftigte
Anteilig
Anteilig
Kinderzulage
€ 33,77
€ 50,-
Beschäftigte über der Verdienstgrenze
---
€ 135,-

Derzeit gibt es Höchstverdienstgrenzen (≤ 3674,01 €) für die Zulage, die immer wieder angepasst werden. Maßgeblich für den Erhalt der Großraumzulage ist nicht, wo der Wohnsitz der Beschäftigten liegt, sondern, ob die Kommune im Großraum München liegt, was bei Schäftlarn der Fall ist. 
Es ist mit finanziellen Mehrkosten i. H. v. ca. € 40.000,- pro Jahr zu rechnen. Die Mittelanforderungen für den Haushalt 2020 werden ggf. entsprechend angepasst. Um auf dem schwer umkämpften Fachkräftemarkt konkurrenzfähig zu bleiben, ist es aus Sicht der Verwaltung dringend geboten, die neue Großraumzulage auch für die Mitarbeiter der Gemeinde Schäftlarn zu gewähren, zumal Nachbarkommunen diese Leistung bereits eingeführt haben. Dabei ist es zudem von Vorteil, dass die Zulage nun auch für Mitarbeiter in höheren Entgeltgruppen greift, wie z. B. Beschäftigte in technischen Berufen, die ohnehin im Vergleich zur Privatwirtschaft, Gehaltseinbußen in Kauf nehmen und schwer zu rekrutieren sind. Ein weiterer Vorteil ist die reine Abhängigkeit der Zulage vom Arbeitsort. Im TV-EL sind einige Mitarbeiter von der Zulage ausgeschlossen, da ihr Wohnort nicht mehr in der Gebietskulisse des Verdichtungsraumes München liegt. Dennoch sind die Lebenshaltungskosten - insbesondere Mieten - auch im (südlichen) Umland des Landkreises München nicht erheblich günstiger und zusätzlich muss ein längerer Fahrweg auf sich genommen werden.
Der Personalrat setzt sich ebenfalls für eine Gewährung der Großraumzulage ein (siehe Anlage).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einführung der Großraumzulage für Tarifbeschäftigte in Höhe der zwischen der Stadt München und der Gewerkschaft festgelegten Werte ab dem 01.01.2020. Die Ballungsraumzulage (TV-EL) entfällt ab diesem Zeitpunkt.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Zahlung der Großraumzulage in vollem  Umfang für die Beamten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und wird im Nachgang unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung im Verwaltungswege vorzunehmen und die Kosten ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

  1. Der Gemeinderat behält sich vor, die Gewährung der Großraumzulage zu widerrufen, falls die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Schäftlarn nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO nicht mehr sichergestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:23 Uhr