Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2018
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 22.01.2020 | ö | 6 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.06.2019 (TOP 13) das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 09.10.2019 bis 19.12.2019 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2018 am 19.12.2019 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2018 geordnet war.
Diskussionsverlauf
Es erscheint Herr Urban.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 18:54 Uhr