Verlängerung der Veränderungssperre für den Planungsbereich des BPlans Nr. 50 "südlich der Schmidgasse" - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat zuletzt am 25.07.2018 aus Anlass eines für die Flnr. 68 gestellten Bauantrags die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ beschlossen und zur Sicherung der gemeindlichen Planung eine Veränderungssperre verfügt. 
Die Veränderungssperre wurde am 27.07.2018 bekannt gemacht tritt nach Ablauf von zwei Jahren spätestens zum 26.07.2020 außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
Der mit der Planerstellung beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat bisher im Auftrag der Gemeinde Varianten für das Grundstück Flnr. 68 erarbeitet; allerdings ergeben sich nach dem Hinzuerwerb der Grundstücke Flnrn. 63 und 63/5 (Starnberger Straße 30, „Dröscher“) neue planerische Möglichkeiten zur Bebauung der Grundstücke. Der Bebauungsplanentwurf wird derzeit auf der Grundlage der zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2020 erfolgten Sachstandsinformation durch den Planungsverband aktualisiert, so dass parallel die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer fortgeführt werden können.
Zur Sicherung der anzupassenden Planungen ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB erforderlich.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre nebst Plandarstellung und einem Ausblick über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ wird die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr vom Gemeinderat beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ für die Flurstücke Nr. 58, 58/2, 62/2, 63, 63/4, 63/5, 66, 67, 68, 68/1, 68/2, 74/1, 147/6, 343 (Teilfläche) und 343/2 der Gemarkung Schäftlarn.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre nebst Plandarstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:17 Uhr