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Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass hinsichtlich der beabsichtigten Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1442/1, Lechnerstraße 33 in Zell mit zwei Gebäuden mit Außenmaßen von jeweils 22,50m x 12,00m mit insgesamt 6 Wohneinheiten im nördlich geplanten Gebäude und drei Wohneinheiten im südlich geplanten Gebäude eine Anpassung der Fassadengestaltung auf Wunsch des Bauausschusses erfolgt ist (Bild unten rechts):
Diskussionsverlauf
Herr Waldherr weist darauf hin, dass nach den Örtlichen Bauvorschriften zur Ortsgestaltung (ÖBV) vom 22.04.2020 keine Dacheinschnitte zulässig sind. Im Übrigen erscheinen die Baukörper etwas tiefer ins Erdreich „eingelassen“, so dass diese gegenüber der vorhergehenden Planung eine verringerte Höhenentwicklung aufweisen würden.
Herr Zattler empfiehlt den Vorhabenträgern auf den Arbeitstitel „Auf der Blumenwiese“ nicht zu verwenden, dies wäre für Schäftlarn unpassend.
Überdies trägt Herr Zattler vor, dass die Lage der Gebäude sich auf höchster Stelle eines Moränenhügels befinden würde, weshalb diese weithin sichtbar wären.
Der Vorsitzende entgegnet, dass nicht die Höhenentwicklung problematisch sei, da diese bereits im Bauausschuss abgestimmt wurde, sondern die bislang nicht den Örtlichen Bauvorschriften zur Ortsgestaltung (ÖBV) vom 22.04.2020 entsprechende Fassadengestaltung. Die nunmehr vorgelegte Vorentwurfsplanung könne mit Ausnahme der nach den Örtlichen Bauvorschriften nicht zulässigen Dacheinschnitte grundsätzlich so weiterverfolgt werden. Weiterhin sind die Planer darauf hinzuweisen, dass die Dacheindeckung gem. § 6 Abs. 4 der Örtlichen Bauvorschriften mit roten bis rotbraunen Dachziegeln zu erfolgen hat.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:21 Uhr