Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Rösslstraße 8, Fl.Nr. 1559/16, BA 2020/46


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 14.09.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 „Rößlstraße und Adalbert-Stifter-Ring“. Zu dem Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 01.07.2020 vor.
Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport. Die notwendigen Stellplätze werden mit einem Doppelcarport und einem Stellplatz nachgewiesen. Beantragt werden folgende Abweichungen/Befreiungen:
  1. Verschiebung des Baufensters nach Norden (entsprechend dem genehmigten Vorbescheid)
  2. Vergrößerung der Dachfenster auf 1,5 m² (entsprechend dem genehmigten Vorbescheid
  3. Abstand des Carports zur Straßenbegrenzungslinie 3 m anstatt 5 m. Durch die Hanglage des Grundstücks müsste das Gelände für die Errichtung des Carports bei Einhaltung des Abstandes von 5 m wesentlich stärker modelliert werden.

Diskussionsverlauf

Der  Erste Bürgermeister  führt ergänzend an, dass die Alternative  zur beantragten Befreiung  für den Abstand des Carports zur Straßenbegrenzung von 3m (anstelle von 5m) eine dem Ortsbild wenig zuträgliche Abgrabung sein würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Abweichungen und Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 36, der Größe der Dachflächenfenster und der Verringerung des Abstands der Garagenzufahrt wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen und Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:38 Uhr