Interkommunaler Energienutzungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aktuell werden im Rahmen eines Digitalisierungsvorhabens umfassende digitale Planungsgrundlagen für die kommunale Energieplanung im Landkreis München erstellt. In einer zentralen Dateninfrastruktur werden dafür alle verfügbaren Informationen zum bestehenden Energiesystem (Netzinfrastruktur, Kraftwerke, Energieverbraucher etc.) gebäudescharf erfasst. Auf dieser Grundlage können konkrete Projekte ausgewiesen werden, die sich für eine Umsetzung anbieten. Dies umfasst unter anderem:
- geeignete Gebiete für den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen über eine straßenzugsweise und gebäudescharfe Ausweisung von Netzausbauvarianten
- geeigneten Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Schienennetzen mit Ertragsabschätzung
- geeigneten Standorte für Windkraftanlagen mit Ertragsabschätzung für unterschiedliche Anlagentypen
- potenzielle Standorte / Flurstücke zur Nutzung der Oberflächennahen Geothermie zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden
- potenzielle Industrie- / Gewerbebetriebe zur Nutzung industrieller Abwärme
Diese umfassende Informationsgrundlage soll den kommunalen Akteuren im Landkreis zur Umsetzung der Energiewende bereitgestellt werden. Die Daten zu potenziellen Umsetzungsprojekten im jeweiligen Gemeindegebiet werden in einer Form bereitgestellt (Karten, Daten, Bericht), die eine zielgerichtete Umsetzung bzw. Projektentwicklung ermöglicht. Entsprechende Fördermöglichkeiten zur Umsetzung wie etwa die Instrumente des StMWi für Energienutzungspläne, Energiestudien, Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung etc. werden hierbei explizit adressiert.
Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) fördert Energienutzungspläne mit bis zu 70 % der entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Landkreis München fördert, vorbehaltlich des genehmigten Haushalts, interkommunale Energienutzungspläne mit 30 % der förderfähigen Kosten.
Der Landkreis München hat bereits sehr umfangreiche Daten erhoben die von der Verwaltung genutzt werden können.
Die Verwaltung sollte mit dem Klimaschutzreferenten Planungen für einen Interkommunalen Energienutzungsplan aufnehmen. Des Weiteren sollten für das Jahr 2021 hierzu entsprechende Haushaltmittel für evtl. nicht förderfähige Kosten in Höhe von 10.000 € eingeplant werden.
Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr