Vollzug des Bay. Straßen- Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses - Widmung der neu gebauten Straße "Unteres Glasenfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2021 ö 13

Sachverhalt

Das „Untere Glasenfeld“ wurde zur Erschließung des neuen Baugebietes im Bereich des Stehbründlweges neu von der Gemeinde gebaut und Juli 2019 fertiggestellt. Die Straße wird als Ortsstraße genutzt und muss nach der ordnungsmäßen Herstellung unverzüglich durch die Straßenbaubehörde, hier durch die Gemeinde, gewidmet werden.
Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (vgl. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Das untere Glasenfeld ist daher gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Das untere Glasenfeld (Fl. Nr. 1101/10 und 1100/6, Gemarkung Schäftlarn) wird von der Abzweigung aus dem Stehbründlweg bis zur Abzweigung Floßgatter auf einer Länge von 200 m und einer durchschnittlichen Breite von 5 m gemäß Art. 6 und 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:43 Uhr