Audiovisuelle Teilnahme an Gemeinderatssitzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 12.3

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 04.03.2021 in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Das Gesetz trat nach Verkündung am 17. März 2021 in Kraft.

Als wichtigste Änderung sieht das Änderungsgesetz vor, dass Gemeinderatsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. 
Der Beschluss hierzu bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022.

Daneben kann der Einsetzungszeitraum eines Ferienausschusses für das Jahr 2021 abweichend von Art. 32 Abs. 4 Satz 1 durch Beschluss auf drei Monate erhöht werden. 
Für die Zeiträume, in denen kein Ferienausschuss eingerichtet wurde, kann für die Dauer von bis zu drei Monaten, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021, der Gemeinderat einen beschließenden Ausschuss einsetzen, der die Befugnisse eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 hat. 
Beschlüsse zu den Ferienausschüssen bzw. zu beschließenden Ausschüssen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats.

Die Regelung zum „Ferienausschuss“ sind an das Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebunden. Hebt der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, treten die o. g. Beschlüsse eine Woche nach dem Ende der epidemischen Lage mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft.

Weiterhin enthält das Änderungsgesetz Regelungen zu Bürgerversammlungen, Bürgerentscheide, anstehende Gemeinde- und Landkreiswahlen (d.h. in erster Linie außerordentliche Bürgermeister- und Landratswahlen) sowie Ortssprecherwahlen für das Jahr 2021.
Die Durchführung von Bürgerversammlungen steht hierbei im Ermessen des ersten Bürgermeisters.

Für eine Umsetzung der Möglichkeit einer audiovisuellen Teilnahme an Gemeinderatssitzungen ist eine technische Aufrüstung im Sitzungssaal notwendig. Der Sitzungssaal benötigt eine Mikrofonanlage mit Mikrofonen an jedem Platz, damit online teilnehmende Gemeinderatsmitglieder alle Wortmeldungen mitbekommen. Außerdem müssen alle online teilnehmenden Rätinnen und Räte im Falle einer Wortmeldung auch für alle im Saal Anwesenden auf einer Leinwand zu sehen sein. Zu Bedenken ist, dass wir für dieses Jahr keine Ausgaben für Technik im Haushalt zur Verfügung haben. Aufgrund der begrenzten Frist (31.12.2022) für die Möglichkeit zur audiovisuellen Teilnahme an Sitzungen und der deutlich angespannten finanziellen Lage (Haushalt ist auf Kante genäht) sollten Investitionen kritisch hinterfragt werden. Eine schnelle Umsetzung einer technischen Lösung ist außerdem nicht unbedingt möglich. 
Die Einführung eines Pandemieausschusses ist auch eine Möglichkeit, sofern hierfür eine notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommt.
Die Verwaltung wird beides für die Sitzung April eruieren und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen. Im April wird es vor der Sitzung auch wieder eine Fraktionssprechersitzung geben, bei welcher dieses Thema besprochen werden wird.
Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass die bisher getroffenen Maßnahmen für die Durchführung der Gemeinderatssitzungen für Januar bis März unter pandemiebedingten Auflagen eine gute Lösung darstellen und alle Hygiene- und Abstandsregeln vollumfänglich eingehalten werden können.
Eine Besorgung von Selbsttests hat sich als langwierig erwiesen, da im Moment starke Lieferengpässe bestehen. Für die Sitzung im April werden Selbsttests für die Sitzungsteilnehmer zu Verfügung stehen. Die Lieferung der bestellten Selbsttests ist am Dienstag erfolgt.

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr