Resolution zur Kreisklinik Wolfratshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Resolution zum Erhalt der Kreisklinik Wolfratshausen
Die Gemeinde Schäftlarn lehnt die angedachte Privatisierung der Kreisklinik Wolfratshausen mittels eines privaten Kooperationspartners ab. Die Gesundheitsvor- und Gesundheitsfürsorge für die komplette Region des Altlandkreises Wolfratshausen muss in Wolfratshausen vollumfänglich erhalten bleiben.
Insbesondere hält es die Gemeinde Schäftlarn für notwendig, daß vollwertige Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie Anästhesie und Intensivmedizin sowie eine ständig besetzte Notaufnahme sowie die Geburtshilfe am Standort Wolfratshausen weiter betrieben werden müssen. Diese Fachabteilungen dürfen nicht in die private Asklepios Stadklinik nach Bad Tölz verlegt werden, da dies zu einer unnötigen Verlängerung der Rettungswege und damit zu einer Verschlechterung der wohnortnahen medizinischen Grund- und Notfallversorgung in der Region des Altlandkreises Wolfratshausen führt.
Das Kreiskrankenhaus Wolfratshausen ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schäftlarn das nächstgelegene Krankenhaus.
Die Gemeinde Schäftlarn bittet den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, weiterhin zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung seiner wichtigsten Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, die Aufgabe der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen medizinischen Grund und Notfallversorgung zur Rettung menschlichen Lebens im Altlandkreis Wolfratshausen zu übernehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat Schäftlarn stimmt der Resolution zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 16:06 Uhr