Bekanntmachung der Jahresrechnung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Haushaltsjahr 2020 wurde gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen und das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts stieg gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 2.047.753,74 € auf insgesamt 19.446.587,26 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.310.877,59 € und der Vermögenshaushalt mit 7.135.709,67 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts beigefügt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Kämmerei steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht jederzeit zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2020 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.242.369,85 € (Vorjahr: 1.476.953,75 €) erwirtschaftet wurde. Auf Grund intensiver Investitionsmaßnahmen wurden der allgemeinen Rücklage 1.770.633,98 € entnommen.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2021 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Schäftlarn mit dem Lagebericht werden dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2020 in der Druckfassung vom 07.05.2021 mit folgenden Abschlussergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit 12.310.877,59 €
b.) im Vermögenshaushalt mit 135.709,67 €
Gesamt 19.446.587,26 €
Fehlbetrag: 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 25,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 16:09 Uhr