Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Starnberger Str. 62, Fl.Nr. 274/1, BA 2021/25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt liegt planungsrechtlich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hierzu wurde in der Sitzung des Bau-. Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 26.07.2021 bereits eine formlose Bauvoranfrage behandelt.
Im Rahmen des Vorbescheids soll die Zulässigkeit zum Neubau eins Wohnhauses in Zusammenhang mit einer Grundstücksrealteilung und Abbruch der bestehenden Garage geklärt werden. Das Wohnhaus weist die Maße 8,00 m x 12,00 m, Wandhöhe 6,50 m, Firsthöhe 9,30 m und eine Dachneigung von 35 Grad auf
Die notwendigen Stellplätze für das Bestandsgebäude werden mit 5 Stück und 4 Stück für den Neubau auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen. Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück eingehalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abweichungen bzw. Befreiungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und der Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr