Bestellung einer/eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO ist aufgrund des Todes des Ausschussvorsitzenden Gerd Zattler ein/e neue/r Vorsitzende/r für den Rechnungsprüfungsausschusses vom Gemeinderat durch Beschluss (Art. 51 Abs. 1 GO) zu bestimmen. Die „Vorsitzautomatik“ des Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung. Der Gemeinderat kann nur eines der Ausschussmitglieder zum oder zur Vorsitzenden bestellen.
Bei der Bestellung handelt es sich nicht um eine Wahl. Die Bestellung hat durch einen Gemeinderatsbeschluss gemäß Art 51 Abs. 1 GO zu erfolgen.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl und Herr Lankes schlagen Herrn Christian Doll als Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss vor.

Beschluss

Herr Christian Doll wird als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:15 Uhr