Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines EFH mit Einl.wohnung und Doppelgarage, Kirchberg 36, Fl.Nr. 287/1, BA 2022/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als MD (Dorfgebiet) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Bauvorhaben wurde zuerst in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.02.2022 abgelehnt und zuletzt als formlose Voranfrage in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 21.03.2022 der Variante 1 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Die notwendigen Stellplätze werden mit vier Stellplätzen (Carport und Garage) nachgewiesen.
Beantragt wird die Abweichung von § 3 (Höhenlage) und § 11 (Freiflächengestaltung) der Ortsgestaltungssatzung, da durch die starke Hanglage (im Mittel 4 m Gefälle im Bereich des geplanten Neubaus) diese Festsetzung vom Gefälle her nicht realisierbar ist. Die starke Hanglage erfordert im Bereich der Garagenzufahrt etwas Abgrabung, an höchster Stelle 49 cm. Vor der Garage benötigt man etwas ebene Fläche.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Abweichungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen bzw. Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Für die Zufahrt zur hinteren Doppelgarage muss noch eine Dienstbarkeit im Falle der Teilung des Grundstücks vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr