Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Stadtweg 5 in Hohenschäftlarn, Fl.Nrn. 81 und 399, BA 2022/28
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als Fläche mit ökologischer und gestalterischer Funktion dargestellt und befindet sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage. Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Garage und einem Doppel-Carport nachgewiesen. Die Schmutzwasserbeseitigung soll über eine Dreikammer-Ausfaulgrube erfolgen.
Mit Beschluss vom 23.02.2022 hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Tierwohl Milchviehstalles sowie einer Güllegrube erteilt.
Die nächste Wohnbebauung ist ca. 91 m entfernt.
Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt ist aus Sicht der Bauverwaltung die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gegeben.
Diskussionsverlauf
Herr Tonnar fragt nach, ob die Lage des beantragten Vorhabens geändert werden könne. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass das Vorhaben mit den Behörden so abgestimmt sei.
Herr Ertl nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 15:15 Uhr