Weiteres Vorgehen Förderung Klimaschutzkonzept
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 11.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 20.10.2021 hat der Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Förderung für ein externes Klimaschutzkonzept zu beantragen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen. Zusätzlich soll sich nach der Fertigstellung eines Klimaschutzkonzepts mit dem Thema Förderungen bezüglich Klimaanpassungskonzepte beschäftigt werden. Der Förderantrag wurde wie beschlossen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Die Sachbearbeiterin hat sich im Mai 2022 telefonisch gemeldet und die Rückmeldung gegeben, dass der Förderantrag wahrscheinlich abgelehnt werden wird.
Falls der Antrag tatsächlich abgelehnt wird, wird die Verwaltung bei einem seit 01.01.2022 gültigem Förderprogramm des Bundes einen Förderantrag stellen. Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Mit dem Vorreiterkonzept sollen weitere Klimaschutzpotenziale in bereits erfahrenen Kommunen gehoben bzw. die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen erhöht werden. Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, welches vor dem 31.12.2016 fertig gestellt wurde, können sich für das Vorreiterkonzept bewerben. Klimaschutz in der Kommune muss als Prozess betrachtet werden, bei dem sich Voraussetzungen (u. a. Situation der Kommune, technische Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit einzelner Klimaschutzmaßnahmen) und Anforderungen (Klimaschutzziele des Bundes und der Länder) stetig ändern. Entsprechend besteht auch Bedarf bei der Anpassung älterer Konzepte. Im Idealfall ist ein etablierter Klimaschutzmanager bereits in der Verwaltung verankert, die den Prozess steuert und die sich für die Erarbeitung des Konzepts und für die Akteursbeteiligung eine fachlich versierte Unterstützung in Form eines externen Dienstleisters holt. Insofern wird das Vorreiterkonzept nicht mit weiteren Personalstellen gefördert, sondern ausschließlich durch externe Unterstützungsleistungen. Die Zielsetzungen des Vorreiterkonzeptes sind THG-Neutralität 2040 und eine Strategie zur „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis 2035. Beim Vorreiterkonzept geht man davon aus, dass ein bestehendes Klimaschutzmanagement sich Unterstützung durch externe Dienstleister zur Konzepterstellung einkauft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ambitionierte Ziele einen ggf. umfassenderen Diskussionsprozess anstoßen, der umfangreich und professionell begleitet werden muss. Dadurch kann der Wunsch des Gemeinderates erfüllt werden, dass ein neues Klimaschutzkonzept aufgestellt wird und zudem ambitioniertere Ziele gefasst werden. Weiterhin gibt es Maßnahmen durch das Umsetzungsprogramm ++, welche bereits durch den Klimaschutzmanager angestoßen werden können.
Datenstand vom 14.02.2024 15:21 Uhr