Bericht über Entwicklung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den in Schäftlarn ansässigen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen die am 05.05.2015 durchgeführt wurde, wurden die Gebühren nochmals mit den Trägern abgestimmt. Es wird daher empfohlen die Gebühren ab September 2015 wie folgt festzulegen:

Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Gebühr ab 09/2015
Bisherige Gebühr
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 245,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 270,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 340,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 370,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 395,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 420,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 457,-


Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre bis zur Einschulung

Betreuungszeit pro Tag
Gebühr ab 09/2015
Bisherige Gebühr
Bis 4 Stunden
€ 106,-
€ 100,-
4 bis 5 Stunden
€ 117,-
€ 110,-
5 bis 6 Stunden
€ 128,-
€ 120,-
6 bis 7 Stunden
€ 139,-
€ 130,-
7 bis 8 Stunden
€ 150,-
€ 140,-
8 bis 9 Stunden
€ 161,-
€ 150,-
Mehr als 9 Stunden
€ 172,-
€ 160,-

Gebühren für Hort und Schülermittagsbetreuung

Der Hort und die Schülermittagsbetreuung als spezifisches Betreuungsangebot für Kinder nach der Einschulung werden bei der Gemeinde Schäftlarn von der AWO Kreisverband München-Land angeboten. Für dieses Betreuungsangebot wird die AWO den Elternbeitrag zur Kostendeckung ab September 2015 um € 13,50 erhöhen.

Datenstand vom 14.02.2024 10:47 Uhr