Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 11.05.2015, eingegangen bei der Gemeinde Schäftlarn am 18.05.2015 hat die Regierung von Oberbayern den Zuschuss zur Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes (Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylindersatz, Pumpenaggregat) für die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn genehmigt und hierfür einen Zuschuss von vsl. € 6.000,- in Aussicht gestellt. Der derzeit in Verwendung befindliche Hilfeleistungssatz ist zwischenzeitlich so reparaturbedürftig geworden, dass er nicht mehr für technische Hilfeleistungseinsätze verwendet werden kann. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn weiterhin zu gewährleisten (Hilfeleistungssatz wird insbesondere für die häufig notwendigen Einsätze auf der BAB 95 benötigt), wurde die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungssatzes unmittelbar nach Eintreffen des Bescheides der Regierung von Oberbayern gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO durch den ersten Bürgermeister veranlasst.
Die Beschaffung des Hilfeleistungssatzes ist mit den Feuerschutzreferenten abgestimmt, die Finanzierungsmittel wurden vom Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom 15.03.2015 und vom Gemeinderat mit Beschluss vom 22.04.2015 genehmigt.
Datenstand vom 14.02.2024 10:47 Uhr