Vollzug des Haushaltsplanes 2015; Information über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.07.2015 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2015 wurde festgestellt, dass bei der Haushaltsstelle 4641.7008 (Betriebskostenförderung BayKiBiG) eine Überschreitung des bisherigen Haushaltsansatzes (1.285.000 €) in Höhe von rd. 395.000 € erforderlich wird.

Die maßgeblichen Gründe liegen in der Nichtberücksichtigung der Betriebskostenabschläge der neuen Kinderkrippe bei den Linden (360.172 €), Abrechnungen 2013/2013 mit anderen Einrichtungen (ca. 13.400 €) und Kosten für die zweite verlängerte SMB-Gruppe (ca. 10.000 €).

Gleichzeitig erhöht sich auf der Einnahmenseite der Personalkostenzuschuss des Freistaates Bayern (HSt. 4641.1714) um rd. 143.000 €.

Weil die zusätzlichen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4641.7008 im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblich sind, muss eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden (Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 GO).

Für das Verfahren des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung kommen die gleichen Vorschriften zur Anwendung wie bei der Haushaltssatzung.

Die Verwaltung muss im Rahmen des Erlasses der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes folgendes prüfen:
- Einsparungen bei Ausgaben (VWH)
- über- oder außerplanmäßige Mehreinnahmen (VWH und VMH)
- Realisierbarkeit von Baumaßnahmen, ggf. Anpassung (Vermögenshaushalt)

Nach dem vorliegenden Haushaltsplan ist für 2015 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 183.700 € geplant. Ohne weitere Einsparungen muss der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden.

Hingewiesen wird darauf, dass damit auch der Finanzplan zu aktualisieren ist.

Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Fachämter bis zum 10.08.2015 die Überprüfungen vornehmen. Die Kämmerei wird diese Änderungen einarbeiten und dem Gemeinderat zur Sitzung am 29.09.2015 die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zur Beschlussfassung vorlegen.

Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke aufgrund der Verschiebung der Kanalsanierung um 1 Jahr wegen Aufhebung der Ausschreibung durch die VOB-Stelle nicht zu ändern ist.

Datenstand vom 14.02.2024 11:47 Uhr