Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Auenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Aufgrund des Ablebens der Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 126, Auenstraße 12, und der ungewissen Erbfolge ist zu befürchten, dass dieses Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2.896 qm veräußert wird. Da sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet, ist damit zu rechnen, dass eine dichte Bebauung angestrebt wird. Zudem befindet sich das Grundstück unmittelbar angrenzend an das Biotop Hirtenweiher.

Aus diesem Grund empfiehlt die Bauverwaltung, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Überlegungen hinsichtlich der künftigen Bebaubarkeit des Grundstückes anzustellen. 

Eine geordnete Entwicklung des Gebietes ist nur über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zu erreichen. 

Diskussionsverlauf

Herr Gemeinderat Zattler schlägt vor, das Umgriffsgebiet des Bebauungsplanes um das Grundstück mit der Fl.Nr. 124 zu erweitern. Dies wird jedoch wegen der Kleinteiligkeit der Bebauung auf diesem Grundstück wieder verworfen.

Herr Gemeinderat Heinrich ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 126, 275, 275/4, /5, /9, /10, /13, 135, 135/2, 131 und 129 einen Bebauungsplan im Sinnes des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt (§ 13a BauGB).
Mit der Erstellung des Planentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 11:56 Uhr