Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 29/1 "Mittenwalder Straße 10 (sog. Maibaumwiese)" der Gemeinde Icking


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Icking hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29/1 mit der Bitte um Stellungnahme im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebots vorgelegt. 

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Bundesstraße 11 (Mittenwalder Straße) vor. Die Verkaufsfläche des geplanten Einkaufsmarktes soll inclusive Backshop rd. 997 qm betragen.

Dem Bebauungsplanentwurf ist auch ein Verträglichkeitsbericht der CIMA GmbH beigefügt. 

Der Bericht geht davon aus, dass z.B. ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Icking im ungünstigsten Fall einen Umsatz von 1 Million Euro von den bestehenden Märkten in Ebenhausen (also Tengelmann und Rossmann)  abschöpft. Ob dies dann zu betriebswirtschaftlichen Problemen bei den Märkten in Ebenhausen führt kann nicht beurteilt werden; ist aber zumindest zu befürchten. 

Im Untersuchungsbericht wird hierzu ausgeführt:

„Von den Konkurrenzorten würden durch die Ansiedlung des Projekts verstärkt die Gemeinde Schäftlarn (Umsatzverlust: 1,0 Mio. Euro; 19,3 % Abschöpfung) ………betroffen sein; hauptsächlich durch Rückholeffekte Ickinger Kaufkraft aus diesen Orten. Gerade der Vollsortimenter in Schäftlarn-Ebenhausen wäre durch eine Neuansiedlung stark betroffen und müsste Umsatzeinbußen von bis zu 19 % hinnehmen. Ein Wert der an sich sehr hoch erscheint, aber durch die deutlich überdurchschnittliche Umsatzleistung am Standort kompensiert werden kann. Zudem weist der Standort in Ebenhausen durch die Agglomeration mit einem Drogeriemarkt einen nicht unwesentlichen Standortvorteilt gegenüber dem Planstandort in Icking auf.“ 

Unabhängig davon ist ein Schutz der Einkaufsmärkte in Ebenhausen bauplanungsrechtlich nicht möglich, da es sich nicht um einen schützenswerten zentralen Versorgungsbereich handelt. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau von Lenthe.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 29/1 der Gemeinde Icking zur Kenntnis. Einwendungen werden nicht vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr