Photovoltaikanlage Zechstraße 18; Übertragung an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn durch Sacheinlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Herrn Dipl.-Kfm. Strasser, am 19.10.2015 erstellt und in der Sitzung vom 25.11.2015 (TOP 10) dem Gemeinderat vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 wurde erstellt und dem Gemeinderat in gleicher Sitzung vorgelegt.
Durch Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Schäftlarn wurde der Aufgabenbereich um die „Erzeugung, den Bezug, die Verteilung und der Vertrieb von Energie“ erweitert. Diese Änderung trat zum 01.01.2016 in Kraft.
Gleichzeit ist das Vermögen der PV-Anlage dem Eigenbetrieb zuzuordnen. Entweder als Barleistung oder als Sachanlage.
Die Werkleitung schlägt vor, die PV-Anlage Zechstr. 18 als Sacheinlage dem Eigenbetrieb, Sparte Energie, einzubringen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die PV-Anlage Zechstr. 18 zum Restbuchwert (Stand 31.12.2015) in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn zum 01.01.2016 als Sacheinlage einzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 15:13 Uhr