Zuschuss für den Erwerb/Ausbau eines Toilettenwagen für die Ortsvereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.10.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Schäftlarner Ortsvereine (Burschen-, Trachten-, Musik- und Schützenverein sowie der Pfarrgemeinderat St. Georg) trugen gegenüber dem Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Ruhdorfer den Wunsch nach einem neuen Toilettenwagen für Festivitäten heran, weil der im Besitz des Burschenvereins befindliche Toilettenwagen auf Grund des hohen Alters und Zustandes nicht weiter betrieben werden kann.

Der Wunsch der Vereine ging dahin, dass der Innenausbau des bestehenden Toilettenwagens komplett neu hergerichtet werden soll. Die Grundsubstanz und das Fahrgestell sind nach Einschätzung der Vereine noch in einwandfreiem Zustand, mit Ausnahme der Eingangstüren.

Der Burschenverein wäre bereit den Ausbau des Wagens in Eigenregie zu organisieren. Über die Erforderlichkeit eines neuen Toilettenwagens und die Realisierung wurde das beigefügte Konzept vorgelegt. Da hierdurch erhebliche Ausgaben entstehen (ca. 8.000 €), bitten deshalb die Ortsvereine um einen entsprechenden Zuschuss. Der erneuerte Toilettenwagen würde durch den Burschenverein unterhalten werden und den weiteren Ortsvereinen bzw. der Gemeinde bei Bedarf für die kommenden 9 Jahre (entsprechend AfA-Tabelle) mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig kümmert sich der Burschenverein um einen Stellplatz und die Instandhaltung des Toilettenwagens.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Unterhaltung und Verwaltung eines Toilettenwagens inkl. Reinigung und dessen Vermietung keine Aufgabe, welche durch die Gemeinde selbst erbracht werden muss. Diese Aufgabe kann durch die Nutzer selbst erledigt werden (hierbei durch den Burschenverein als Hauptnutzer). Es erscheint hierbei auch die Anwendung der AfA-Tabelle (9-jährige Nutzungszeit) als zu kurz angesetzt, da sich diese an gewerbliche Vermieter bzw. Nutzer richtet und für das oben beschriebene Objekt im Durchschnitt nur ca. 7,5 Einsätze im Jahr geplant sind. Aus Sicht der Gemeinde ist eine längere Nutzungszeit anzunehmen. Auch für diese darüber hinausgehende Zeit ist der Toilettenwagen den Ortsvereinen mietfrei zur Verfügung zu stellen.

Den Ortsvereinen ist bewusst, dass eine Ausbezahlung eines Zuschusses erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen kann. Um mit den Baumaßnahmen und den dazugehörigen Planungen beginnen zu können, benötigen die Ortsvereine eine Aussage über einen zu erwartenden Zuschuss.

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder wird angeregt, das Erfordernis des  Einvernehmens der Gemeinde zur außerörtlichen Vermietung des Toilettenwagens durch eine Anzeigepflicht zu ersetzen.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt dem Burschenverein Schäftlarn für die Anschaffung eines Toilettenwagens einen einmaligen maximalen Zuschuss in Höhe von insgesamt 
8.000 €. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst frühestens im kommenden Haushaltsjahr erfolgen. Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzuplanen. Vor Auszahlung sind entsprechende Nachweise über die tatsächlichen Ausgaben vorzulegen. Gleichzeitig erhält der Burschenverein Schäftlarn eine Erklärung, dass der Toilettenwagen bis auf weiteres sämtlichen ortsansässigen Vereinen und der Gemeinde bei Bedarf mietfrei zur Verfügung zu stellen ist, sowie auf einen schonenden und sorgfältigen Umgang mit dem Zuschussgut zu achten ist. Eine Vermietung/Überlassung an Vereine/Organisationen außerhalb des Gemeindegebiets ist der Gemeinde anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:21 Uhr