Vertrag mit dem Kreisjugendring zum Betrieb der Offenen Jugendarbeit - Beratung und Beschluss über Vertragsanpassungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24.11.2016 hat der Kreisjugendring München-Land e. V. einen aktualisierten Vertrag zur Offenen Jugendarbeit vorgelegt (siehe Anlage).
In dem Vertrag werden die Verpflichtungen der Vertragspartner (Gemeinden Schäftlarn und Baierbrunn, Landkreis München und Kreisjugendring München-Land) den aktuellen Verhältnissen angepasst. Entgegen der Festlegungen im Vertrag vom 24.04.1998 wurde der Finanzrahmen im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Offene Jugendarbeit sukzessive – bisher ohne eine neue vertragliche Grundlage - auf das heutige finanzielle Niveau angepasst.
Dieses Vorgehen wird nun durch den neuen Vertrag legitimiert. Im Jahr 2016 wurden der Offenen Jugendarbeit Mittel i. H. v. € 35.360,- zur Verfügung gestellt. Dabei sind Sachkosten i. H. v. € 8.000,- enthalten. Ebenso wird die Notwendigkeit für eine Vollzeitstelle für einen Sozialpädagogen anerkannt (siehe Anlage 1 zum Vertrag).
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zum Betrieb der Offenen Jugendarbeit in der Fassung vom 13.12.2016 mit dem Kreisjugendring München-Land zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 15:29 Uhr