1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B "Nördlich der Zechstraße"; Würdigung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3B „Nördlich der Zechstraße“ wurde in der Zeit von 03. Februar 2017 bis 07. März 2017 öffentlich ausgelegt.
Die Änderungsplanung beinhaltet im Wesentlichen eine Anhebung der zulässigen Wandhöhe auf 6,75 m, einen Wegfall der Beschränkung der zulässigen Wohneinheiten sowie einen Wegfall der Unzulässigkeit von Dachaufbauten.
Während der öffentlichen Auslegung ging lediglich eine Stellungnahme des Landratsamtes München ein, die jedoch weder Anregungen noch Bedenken enthält, sodass für die Änderungsplanung in der Fassung vom 05.10.2016 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3B in der Fassung vom 05.10.2016 wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 B nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen, sodass die Bebauungsplanänderung in Kraft treten kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.02.2024 09:42 Uhr