Herr Hans-Jürgen Heinrich hat mit Schreiben vom Juli 2017 folgenden Antrag gestellt:
„Gestaltung des gemeindlichen Grundstücks an der Ecke Münchner und Starnberger Straße
Nach Wiederherstellung des gemeindlichen Grundstücks an der Ecke Münchner- und Starnberger Straße, wird es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Unter den Bäumen werden Bänke zum Verweilen aufgestellt.
Nachdem die Straßenbau-Baustelle nun auf dem Grundstück beendet ist. stellt sich die Frage seiner einstweiligen Nutzung. Ohne großen Aufwand kann das Grün wiederhergestellt werden; unter den Bäumen können einige wenige Bänke zum Verweilen aufgestellt werden. Das Grundstück kann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Alle Zäune werden nicht beseitigt werden können. Aber Türen, um das Grundstück zu betreten sind zumindest an zwei Seiten des Grundstücks möglich.
Beim Ausbau des Verkehrsknotens B11 — Starnberger Straße wird das Grundstück wohl, zumindest teilweise, in Anspruch genommen werden Aber es ist zu schade, um es bis dahin ungenutzt zu lassen. Möglicherweise ist es geeignet, dort bis dahin Wildblumen zu sähen, wie von den Grünen beantragt.“
Mit Schreiben vom 04.10.2017 wurde der Antrag folgendermaßen ergänzt:
1. „Die gemeindlichen Flächen an der B11/Ecke Starnberger Straße und die gemeindliche Fläche neben dem westlichen Zugang zum S-Bahnhof Ebenhausen werden als Standort für Wildblumen rekultiviert.
2. Der Gemeinderat und der Bauhof informieren sich über die Besonderheiten beim Anbau von Wildblumenflächen. Dazu wird Herr v. Ferrari vom Umweltamt der Gemeinde Haar evtl. auch der 1. Bürgermeister von Haar zu einem Informationsvortrag eingeladen.
3. Die Informationsveranstaltung soll auch ergeben, ob und in welcher Weise der Bauhof weiterer Schulung bedarf.
Um Wildblumenwiesen anzulegen muss der Humus abgeschoben werden und durch eine zwei cm dicke sterile Kompostschicht ersetzt werden. Solchen Kompost gibt es in Quarzbichl. Ecke B11/ Starnberger Straße ist der Humus schon abgeschoben. Die Fläche neben dem Zugang zum S- Bahnhof Ebenhausen ist eine magere Kiesfläche. Auf beiden Flächen waren Baustelleneinrichtungen gelagert. Jetzt eignen sie sich als Flächen zur Ansaht von Wildblumen.
Beide Flächen liegen nahe der beiden Ortszentren. Wildblumenwiesen an diesen Stellen werden deutlich zur Verschönerung unseres Ortes beitragen."
Die Fläche an der B 11/Starnberger Straße wird vermutlich auch bei künftigen Baumaßnahmen (Erneuerung Schrankenanlage usw.) als Lageplatz verwendet werden müssen, da andere Lagermöglichkeiten nicht vorhanden sind. Daher sollte eine zu aufwändige Bepflanzung vermieden werden.
Grundsätzlich eignen sich nach Auffassung der Bauverwaltung aber beide Flächen zur Nutzung als Wildblumenwiese.
Kritisch wird seitens der Bauverwaltung der Antrag dahingehend gesehen, dass die Fläche an der B 11/Starnberger Straße öffentlich zugänglich sein soll. Dies dürfte für das Wachstum der Wildblumen nicht förderlich sein.