Vorstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Schäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 17.06.2015 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der örtlichen Kommandanten und des Kreisbrandrates eine Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes vorzunehmen.
In Zusammenarbeit mit den Kommandanten der Ortsfeuerwehren wurde daraufhin ein Entwurf für einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt, der am 27.01.2016 im Gemeinderat vorgestellt wurde. Im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung wurde ausführlich zu den erhobenen Daten, wie Art der Einsätze, Gefährdungsklassen sowie über Strukturdaten zu Einsatzkräften und Einsatzgerät berichtet.
In der Folge wurde der Feuerwehrbedarfsplan im Februar 2016 der Kreisbrandinspektion vorgelegt. Die Kreisbrandinspektion sollte dabei insbesondere nochmals prüfen, ob die aus der Risiko- und Gefährdungsanalyse abgeleiteten Organisations-, Beschaffungs- und Baumaßnahmen ausreichend und notwendig sind.
Am 03.07.2017 wurde der Gemeindeverwaltung die durch die Kreisbrandinspektion überarbeitete Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes vorgelegt (siehe Anlage). Dabei wurden die geplanten Beschaffungsmaßnahmen im Wesentlichen bestätigt.
Im Einzelnen stehen in den nächsten Jahren folgende Fahrzeugbeschaffungen an:
Feuerwehr
|
Derzeitiges Fahrzeug
|
Baujahr
|
Austauschfahrzeug
|
Vsl. Austauschjahr
|
Hohenschäftlarn
|
LF 8
|
1988
|
GW-Logistik
|
2018
|
Ebenhausen
|
MzF
|
2000
|
MzF
|
2018/19
|
Neufahrn
|
LF 16/12
|
1995
|
HLF
|
2020/21
|
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die FF Hohenschäftlarn wurde nicht zuletzt aufgrund der bei einer Besichtigung durch den Kreisbrandrat festgestellten Mängel als dringend notwendig angesehen.
Alle aufgeführten Maßnahmen werden den finanziellen Spielraum der Gemeinde Schäftlarn in den nächsten Jahren nicht unerheblich beanspruchen.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gemeinderates wird gebeten, den Feuerwehrbedarfsplan nochmals mit der Kreisbrandinspektion zu erörtern. Dabei soll insbesondere geklärt werden inwieweit das Verbleiben im Sonderalarmplan ISAR mit Kostenfolgen für die Gemeinde Schäftlarn verbunden ist. Aus Sicht der vortragenden Gemeinderatsmitglieder sollte die Gemeinde Schäftlarn vom Landkreis München nicht in den Sonderalarmplan ISAR aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass Isar und Isarkanal nicht Bestandteil des Gemeindegebiets sind und insofern auch keine von der Gemeinde zu betreuenden Verkehrsflächen darstellen.
Auch die Empfehlungen hinsichtlich der Beschaffung eines MTW für die FF Hohenschäftlarn sowie der Zeitplan für die Neubeschaffung eines MZF für die FF Ebenhausen und die Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges sollen angesprochen werden.
Des Weiteren wird angeregt zu prüfen, welche Änderungen sich bei den Objekten mit besonderem Gefährdungspotential ergeben haben (z. B. Haus Heina).
Ein Beschluss über den Feuerwehrbedarfsplan soll nach Klärung der offenen Fragen erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:15 Uhr