Straßenverkehrsangelegenheiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt München, Sachgebiet Verkehrsrecht, hat zu zwei Themen in der Gemeinde Stellung genommen:
1.) Querungssicherheit/Fußgängerüberweg Starnberger Straße in Neufahrn
Auf eine Anfrage zur Anlegung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) in der Ortsdurchfahrt Neufahrn der Staatsstraße 2071 der Familie Gondro hat eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit Landratsamt, Polizei und Gemeinde stattgefunden.
Das Landratsamt hat in der anschließenden Antwort an die Antragsteller mitgeteilt, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Starnberger Straße in Neufahrn rechtliche Probleme aufwirft und letztlich nur eine Scheinsicherheit darstellt.
Das Schreiben an die Familie Gondro liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
2.) Fahrverbot für Motorräder an der Klosterstraße
In einer umfangreichen Stellungnahme, die den Mitgliedern des Gemeinderates ebenso vorliegt, ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt München auf die rechtlichen Probleme eines Fahrverbotes für Motorräder eingegangen.
Das Landratsamt lässt derzeit bei der Regierung von Oberbayern prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich ist.
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