Beratung und Beschluss von überplanmäßigen Ausgaben; Nachforderung Straßenentwässerungsanteil


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.12.2017 ö beschliessend 14.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Neukalkulation im Bereich der Abwasserentsorgung wurde auch der durch die Gemeinde Schäftlarn zu tragende Straßenentwässerungsanteil im Bereich Ebenhausen und Zell neu berechnet. In diesem Bereich erfolgt die Straßenentwässerung durch den öffentlichen Abwasserkanal. Die Höhe der Entwässerungsgebühr richtet sich nach den im Mischwasserbereich entstandenen Gesamtkosten für den Betrieb und Unterhalt des dortigen Kanalnetzes. Von diesen Gesamtkosten entfällt ein bereits bei der erstmaligen Gebührenkalkulation festgelegter Prozentsatz auf den Bereich der Straßenentwässerung, welcher durch die Gemeinde zu tragen ist. Im Zeitraum der Nachkalkulation 2013 – 2017 wurde ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 114.283 € ermittelt, welcher nun an die Gemeindewerke abgeführt werden muss. 

Jahr
bereits
gezahlt
Zahllast 
Nachkalkulation
Rückforderung
der Gemeinde
Nachzahlung an
Gemeindewerke
2013
63.581 €
96.807 €

33.226 €
2014
97.175 €
65.357 €
31.818 €

2015
222.861 €
80.055 €
142.806 €

2016
60.659 €
199.634 €

138.975 €
(vorläufig) 2017
58.449 €
175.155 €

116.706 €
Gesamt


174.624 €
288.907 €
Anteil Nachzahlung
114.283 €

Es ist anzumerken, dass das Jahr 2017 nur abgerechnet wurde.
Für die Kalkulationsjahr 2018 – 2021 ergaben deutlich niedrigere Abschlagszahlungen, da die sehr kostenintensive Kanalsanierung zwischenzeitlich abgeschlossen ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Finanzverwaltung zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 114.283 € auf der Haushaltsstelle 6300.5450. Diese sind an die Gemeindewerke abzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:24 Uhr