Die Gebühren wurden letztmals zum 01.01.2014 festgesetzt. Die Gebührenbedarfs-berechnung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt.
Mit Schreiben vom 18.01.2017 beauftragte die Werkleitung den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der erneuten Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre in einem Zeitraum von 2013 bis 2017. Ferner erfolgte eine Vorauskalkulation für die Jahre 2018 bis 2021.
In der Anlage wird das Ergebnis der einzelnen Jahre detailliert dargestellt.
Am 6.10.2017 ist das Gutachten des BKPV mit Datum vom 21.09.2017 eingegangen.
Nach Art. 8 KAG sollen die Gebühren kostendeckend festgesetzt werden. Die Gemeinde Schäftlarn erhebt neben der Grundgebühr – die gleich bleibt - auch eine Verbrauchsgebühr, welche sich aktuell wie folgt errechnet:
Vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 liegt die Gebühr für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser bei 4,04 € je Kubikmeter und bei reiner Schmutzwassereinleitung bei 3,70 Euro.
Aufgrund der angefallen Kosten sind in den Jahren 2013 bis 2017 folgende Unter- bzw. Überdeckungen entstanden:
Jahr Über-/Unterdeckungen
2013 -319.962 €
2014 +236.683 €
2015 +280.128 €
2016 + 32.544 €
2017 -156.308 €
Diese gravierenden Über- und Unterdeckungen ergaben sich aufgrund Sanierung des Mischwasserbereiches Ebenhausen/Zell (Aufhebung der Ausschreibung durch die Reg.v.Obb., etc.). Unsere gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus der Sammelkläranlage Schäftlarn in den Mühlbach läuft am 31.12.2018 aus. Die Grundlagenermittlung zum Genehmigungsverfahren hat der Werkausschuss bereits beauftragt.
Daneben muss gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) der Schmutzwasserkanal (OT Hohenschäftlarn und Neufahrn) gespült und Kamerabefahren werden (Kosten ca. 140.000 € in den Jahren 2018/19).
Die Gebührenkalkulation hat natürlich auch auf den Gemeindehaushalt hinsichtlich des Straßenentwässerungsanteils Auswirkungen. Für den Zeitraum der Nachkalkulation 2013-2017 ergibt sich aufgrund Sanierung der Mischwasserkanalisation ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 114.624 €, der in diesem Jahr noch fällig ist. Für die weiteren Jahre errechnet sich eine Straßenentwässerungsgebühr wie folgt: 2018 (49.500 €), 2019 (47.200 €), 2020 (44.900 €) und 2021 (51.7010 €).